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Widerspruch Pflegegrad - wer kennt sich aus?

(7278 Beiträge)
meine Mutter braucht mittlerweile Pflege durch mich und wenn ich nicht kann, wäre ein Pflegedienst nötig.
Wir haben also, auch auf Anraten von Krankenhaus , Pflegegrad beantragt.
Aktuell haben wir gerade mal Pflegegrad 1 bekommen mit 13,5 Punkten, also haarscharf.
Insofern wurde uns schon wenig Hoffnung gemacht, Pflegegrad 2 zu erreichen.... :-(
Wir haben festgestellt, das viele Punkte gar nicht berücksichtigt wurden, bzw falsch erfasst wurden.
Evtl. lag dies daran, dass bei der Begutachtung vom MDK die Leiterin eines Pflegedienstes anwesend war. Generell eine gute Idee, aber in diesem Fall nicht, denn die Leiterin des Pflegedienstest erkannte in der MDK Mitarbeiterin eine ehemalige Mitarbeiterin. Die beiden waren sich also nicht grün.
Ich hatte bei der Begutachtung also das Gefühl, keine guten Karten zu haben, obwohl sich die Dame vom Pflegedienst quasi rausgehalten hat aus allem.
Wer von Euch hat Erfahrung mit einem Widerspruch? Wie hat man Erfolg?
Habe bei Pflege.de ein Beratungsgespräch beantragt, welches kostenlos sein soll...allerdings kostet dann ein Gegengutachten 199 Euro...denke nicht, dass sich das lohnt.
Übrigens, bei uns in Bayern kann man den Entlastungsbeitrag von 125 Euro NICHT für Nachbarschaftsleistungen nutzen.
Und genau darum geht es vorrangig. Meine Mutter braucht jemanden der kocht, einkauft, Wäsche macht und ihr beim Duschen udn Baden hilft sowie beim Medikamente sortieren und teilweise beim Ankleiden. Auch Frisieren für Arztbesuche ist nicht alleine möglich, ebensowenig wie alleine Treppen steigen oder die Termine zu planen.
Scheinbar wird erwartet, dass ich das alles gratis mache und wenn ich ausfalle....tja.....ich kenne niemanden, der so was alles mal eben für lau macht....bin gerade so frustriert und ärgerlich.
Ideen für mich? Bitte nur Kommentare von Usern, die sich wirklich auskennen....Googeln kann ich schon selbst....das ist jetzt nicht böse gemeint, aber es nützt mir nix, wenn man nur die bestehenden Infos runterbetet, ohne eigene Erfahrung.

Mitglied gelöscht
Das Problem ist halt,das es seit diesem Jahr 5 Pflegestufen gibt,vorher waren es 3 Stufen.Als Familien/Altenpflegerin habe ich die Erfahrung gemacht,das die meisten Widersprüche Erfolg hatten,wenn der Hausarzt sich bei der Kasse gemeldet hat.

Mitglied gelöscht
Du selbst als Tochter kannst aber einen Pflegebeitrag beantragen, der zwar nicht so hoch ist wie bei einem professionellen Pflegedienst, aber gratis musst du das nicht machen. Du musst dann nur ein vorgeschriebenes Protokoll führen (auf die Minute genau). Erkundige dich mal bei der Krankenkasse (Pflegeversicherung) und lass' dich nicht gleich abwimmeln sondern verlange dann den Vorgesetzten. Lass' dir die Auskünfte schriftlich geben sowie den Namen des Auskunftgebers.
Es ist mühsam und Pflegeklasse 2 so gut wie unmöglich. Da muss der Patient halb tot sein.
Viel Erfolg!

(103105 Beiträge)
Mit ERfolg.
wenige Tage später kam erneut jemand vom MDK und nach wenigen Fragen und Test wurde sie für Stufe 2 vorgeschlagen und das wurde dann auch bewilligt.
na ja, halb tot muss man nicht sein bei Grad 2.
Meine Mutter konnte noch am Tisch sitzen und selbständig essen. Nur das fortbewegen ohne Rollator ging nicht mehr, und selbst damit ist sie oft hingefallen.
auch sonst musste sie versorgt werden, als Hilfe bei der Körperpflege und so was.
das war aber noch zu der Zeit, als es nur die 3 Stufen gab.
Es kommt immer drauf an, _wer_da gerade prüft. finde ich. Wir haten das Ganze schon mit menem vater durchgemacht und auch dort von 2 auf 3 Widerspruch eingelegt.
Dann kam jemand anderes und es wurde bewilligt.
Wenn man sich als Betreuungsperson eintragen lassen will, muss man - soweit ich weiß - eine bestimmte Stundenzahl im Pflegehaushalt anwesend sein.
die anzahl der Stunden ist aber auch wiederum abhängig vom Pflegegrad.
wie gesagt, es ist ein paar Jahre her ( jüngster Fall 3,5 Jahre).
ich weiß nicht, was sich inzwischen geändert hat außer dass es nun 5 Pflegegrade gibt

(6480 Beiträge)

Mitglied gelöscht
1. Wurde Deine Mutter in einem Krankenhaus oder zu Hause begutachtet?
2. Wird sie bereits von einem Pflegedienst betreut?

(2850 Beiträge)
Ein Widerspruch gegen die Einstufung ist immer sinnvoll und formlos und kostenfrei möglich. Dann wird neu begutachtet, egal ob zuhause oder im KH oder im Pflegeheim.
Bei den Bedenken in diesem Fall, dass es auf persönlicher Ebene abgewickelt wurde, wird sich der Einspruch sicher lohnen. Die Pflegkassen sind da sehr offen und eine Zweitbegutachtung hat meist Erfolg. Das dumme ist nur, dass die meisten Pflegebedürftigen sich bei der Begutachtung wie in einer Prüfungssituation fühlen und alles geben oder nicht zugeben was sie nicht können.

(2850 Beiträge)

(7278 Beiträge)
ich hab jetzt nicht alles aufgeführt, was ich für Mama machen muss, es ging um Beispiele.
Sie wurde daheim begutachtet, aber sie war vor einiger Zeit im KH, dort hat man uns gesagt, sie sollte doch unbedingt Pflegegrad beantragen.
Sie ist sehr gangunsicher und fällt schon mal um, weil sie eine schwere Aortenstenose hat.
die Leiterin vom Pflegedienst war da, weil man uns über Bekannte geraten hatte, das so zu machen. Damit die Dame Tipps geben kann, b ei der Begutachtung. Ohne die Dame hätten wir nun keine Verordnung für einen Duschstuhl und einen Badewannenlift.
@ bauernhausen
kennst du das? Urteile erst, wenn du ein paar Meter in den Schuhen gegangen bist? Ja?
Ich mache wirklich viel für meine Eltern. Da mein Vater auch kaum noch sieht und sehr schwer hört, bleiben so ziemlich alle Alltagsverrichtungen an mir hängen. Von Behördentelefonaten bin hin zur Postbeantwortung. Ich bin gerade Sekretärin, Begleiterin, Köchin, Krankenschwester, und vieles mehr.
Mein Mann und ich sind selbst ziemlich krank...will ich hier jetzt nicht ausbreiten. Und wir sind darauf angewiesen, dass ich nebenher Geld verdiene. Oft kommt mein Job( den ich freiberuflich mache) zu kruz, weil wieder ein Anruf kommt, ein dringender Arztbesuch ist, oder oder oder. Alleine die Spritkosten fressen uns hier auf. Und wir leben aktuell unter dem Existenzminimum. Da darf ich auch so realistisch sein und rechnen. Denn nirgendwo steht geschrieben, dass man sich selbst nicht nur körperlich, sondern auch noch finantziell in den Abgrund schießen muss, nur weil jemand aus der Familie Pflege braucht.
Es wäre für mich z.B. einfacher, wenn die Eltern bei mri wohnen würden. Wollen sie aber nicht....weil zu wenig Platz und baulich nicht ganz einfach, was anderes gibt es auch nicht und noch ein Umzug will Mama nicht....
so, da bleibt mir nur....Tag und Nacht allzeit bereit....nachts raus, Medikamente holen....morgens stundenlang beim Arzt sitzen...mach ich alles gerne...aber ein Pflegeheim wäre deutlich teurer und ich bekomme keinen Cent nur als Ausgleich für meine Ausgaben.

(7278 Beiträge)
die Medikamentedosierung ist das kleinste Problem...wusste gar nicht, dass das auch verschrieben werden kann.
Pflegedienst haben wir, wie gesagt, keinen, das war nur für den Begutachtungstermin.
Das mit dem Pflegetagebuch werd ich jetzt auch machen. Es klingt bekloppt, aber ich wollte nicht alles immer aufdröseln nach dem, was ich quasi als Pflege leiste und das was wirklich privat ist....aber klar, es ist sinnvoll und wird nun auch gemacht.
Das mit * als Betreuungsperson eintragen* kenn ich gar nicht...muss ich auch mal nach suchen. Ich bin ja viel bei meinen Eltern....wenn ich alles zusammenrechne, bin ich sicher jede Woche gut 15-20 Stunden dort oder außer Haus für sie, um etwas für sie zu erledigen.

(103105 Beiträge)
wenn die Eltern pflegebedürftig werden, und man sich als Kind kümmert, ist es doch etwas anderes, als wenn ich als Mutter mein Kind aufziehe und bei der ein oder anderen Krankheit pflege. Mit Kindern macht man ja auch was anderes, als mit pflegebedürftigen Eltern. Dieser pflegebedürftige zustand ist _immer_täglich_stündlich und das an 7 tagen die Woche, 365 Tage im Jahr und das womöglich über viele Jahre hinweg.
mag sein, dass es Frauen gibt, die das gut hinbekommen, aber es zehrt schon sehr an den Kräften und auch an den Nerven.
Und bitte...nur weil es jemand gut kann, muss man anderen keine Schwäche nachsagen.
ich habe meine Mutter nur unterstützt in der Pflege meines Vaters.
ich kann das gar nicht zählen, wie oft sie mich angerufen hat, ich solle bitte kommen, der Papa sei gefallen...später...der Papa braucht...dem Papa geht's so schlecht, ich glaube er stirbt...und immer lässt man alles stehen und liegen und fährt los...und das fünf lange Jahre.
und als er dann erlöst wurde von all dem Leid, da fing bald darauf meine Mutter an.
Da kann man schon mal an seine physischen und psychischen Grenzen stoßen, vor allem wenn man selber noch Familie hat.
erdbeerhasi, ich weiß nicht, wie viel dir als betreuende Person zusteht, aber ich finde, es steht jedem zu, dieses Geld anzunehmen.

Mitglied gelöscht
@erdbeerhasi,der Wiederspruch muss innerhalb von 4 Wochen beim Empfänger sein.Viel Glück

(6480 Beiträge)
Ich bin bisher bei Fragen bei der Kranken-/Pflegekasse meines Vaters immer sehr freundlich und kompetent beraten worden. Also scheue dich nicht, dort zu melden, wenn du etwas wissen willst.
Einspruch würde ich auch auf jeden Fall einlegen.

(45275 Beiträge)
Außerdem würde ich Wiederspruch einlegen. Notiere dir alles, was du erledigen musst, weil es deine Mama nicht mehr kann.
Ich pflege meinen Vater und da fängt es Morgens schon damit an, das ich ihn wecke, beim anziehen helfe, Körperpflege, Frühstück herrichten, Tabletten verabreichen.
Mittags haben wir Essen auf Rädern bestellt.
Nachmittags wieder für das leibliche Wohl sorgen, einkaufen, Arztbesuche, usw. alles schriftliche erledigen usw.
Meinen Vater können wir nicht mehr über viele Stunden alleine lassen. Er vergisst die Wasserhähne abstellen, Haustüre bleibt auf usw.
Abends dann wieder das Abendessen richten, wieder Medikamentengabe, mind. 1 Stunde Spielen, beim auskleiden helfen.
Ansonsten was sonst noch so anfällt wie die Wäsche, Putzen usw.
Schreib dir alles auf. Die Sozialstation brauchst du bei der Begutachtung eigentlich nicht unbedingt dabei haben. Wir haben das ohne Hilfe gemacht.
Wenn du Hilfsmittel brauchst wie z. B. den Duschstuhl, da kannst du dir ein Rezept vom Hausarzt schreiben lassen.
Wenn ihr Pflegestufe genehmigt bekommt, dann steht euch auch Pflegeprodukte zu, wie z. B. Einmalhandschuhe, Körperlotion usw. Da stehen dir im Monat Produkte im Wert von 40 Euro zu.
Dann gibt es noch diese 125,00 Euro für zusätzliche Betreuung, z. b. wenn sich jemand mit deiner Mama beschäftigt, z. B. Spielen, Zeitung lesen, Spaziergänge usw. Das musst du über eine Pflegestation beantragen. Da kannst du nicht die Nachbarn oder die Verwandtschaft beauftragen, die bekommen das Geld nicht.
Jetzt drücke ich dir die Daumen, das ihr die für euch zutreffende Pflegegrad bekommt. Und dir wünsche ich ganz viele Kraft.

(7278 Beiträge)
danke, das hast du sehr treffend geschrieben. Aktuell graut mir auch immer davor, wenn das Telefon klingelt...ist sie wieder gefallen? Müssen wir mit ihr ins Krankenhaus? Der Dauerzustand ist das Problem. Letzten Winter hatte ich den Norovirus und konnte ne Woche nicht hin...damals ging das noch...jetzt wäre das eine Katastrophe....
leider steht mir bei Pflegegrad 1 gar nichts zu als pflegende Angehörige. Das gibt es erst ab Grad zwei. Bei Grad 1 gibt es nur die 125 Euro Entlastungsleistung, die hier in Bayern aber nur an anerkannte Pflegebetriebe gezahlt werden.
In NRW oder Sachsen gilt das anders, dort kann man dieses Geld auch im Rahmen der Nachbarschaftshilfe nehmen und privat demjenigen geben, der etwas für die Pflegeperson macht.
Deshalb , wie gesagt, wäre es so wichtig, Grad 2 zu bekommen. Die Geldleistung läge dann bei 300 Euro Pflegegeld( man bekommt ja nur 40 % von dem, was ein Pflegedienst bekäme)...auch nicht viel, aber davon kann man jemanden bezahlen, wenn ich mal für ein, zwei Wochen ausfalle. Vor allem hätte man auch Anspruch auf Verhinderungspflege....
Mir graut wirklich aktuell davor, dass ich akut krank werde....hier ist sonst niemand , der hlefen würde. Seit dem Tod meines Bruders bin ich Einzelkind und Angehörige gibt es keine mehr...

(7278 Beiträge)

(103105 Beiträge)
die hat uns alles erklärt, was man machen kann, wo man es beantragt usw.
oft hat sie selber die Formulare besorgt und geholfen sie auszufüllen.

(45275 Beiträge)
Und wenn man nachweisen kann, das man mindestens 10 Stunden wöchentlich pflegt, dann müssen die auch für den, der pflegt, in die Rentenkasse einzahlen. Ich selbst musste da über einige Monate kämpfen. Aber seit Mai habe ich es dann bezahlt bekommen, sogar noch rückwirkend ab Januar.

(45275 Beiträge)
Pflegegrad 3 entsprecht eigentlich der Pflegestufe 2 mit alltäglichen Einschränkungen, dazu zählt z. B. auch die Vergesslichkeit von Alltäglichkeiten.

(6480 Beiträge)
Ich komme aber nicht auf genug Stunden. Bei meinem Vater kommt ein Pflegedienst und meine Mutter kann auch noch das ein oder andere machen. Für die 125 Euro Zusatzleistung kommt eine Putzfrau.

(45275 Beiträge)
Von 1991 bis 2001 haben wir schon meine Mutter gepflegt. Sie hatte einen Schlaganfall und bekam Pflegestufe 3. Und von 2011 bis 2013 war ich dann auch noch Betreuer meiner Schwester, die sich im Krankenhaus mit MRSA angesteckt hatte. Daran ist sie dann in 2013 gestorben. Und von da an ging es auch bei meinen Vater immer weiter abwärts. Er hat den Tod meiner Schwester kaum ertragen können.

(45275 Beiträge)
Als meine Mutter ihren Schlaganfall bekam, gab es in den ersten Jahren noch kein Geld für Personen die zu Hause pflegen, ich glaube das gab es dann erst ab 1995, wenn ich mich nicht irre. Aber damals kam bei uns die Pflegestation, so das mir eh kein Geld zustand. Nur die Pflegestation kommt für ungefähr 30 Minuten am Tag und was geschieht in den restlichen 23,5 Stunden. Da musste ich herhalten.

Mitglied gelöscht
An Deiner Stelle würde ich auch schriftlich Widerspruch einreichen.

(7278 Beiträge)
http://tinyurl.com/y833w7zx
wird schön erklärt, dass es leider vom eingestuften Pflegegrad abhängt, ob man Leistungen für die Rentenkasse bekommt. Ist jetzt neu seit 1.1.17. Der Bedürftige muss Grad 2-5 haben...also auch hierbei wiedermal Pech....
weiß eigentlich jemand, ob es für das Pflegetagebuch neue Vorschriften gibt seit 2017? Die Vordrucke die ich habe und finde, sind alle älter. Da jetzt aber gar nicht mehr so sehr nach Minuten gemessen wird, taugen die Vordrucke eigentlich nix, zumal ja die psychischen Aspekte komplett unverwähnt bleiben in den alten Vordrucken. ( Mama hat schwere Depressionen und Panikattacken, die wirklich belastend sein können) Zudem hat sie oft Angst vor alltäglichen Handlungen.
Körperlich wäre sie in der Lage, vorbereitetes Essen von mir aufzuwärmen. Rein praktisch hat sie so eine Angst vor der Situation, dass sie es nicht macht. Und mein Dad sieht am Ofen nicht mehr genug...ergo...ich koche nicht nur vor....ich fahre auch hin und mache das Essen warm.
Mich ärgert vor allem, dass man sich so allein gelassen fühlt. Ich helfe wirklich gerne, aber der Zwang, der dahinter steckt, macht mich fertig. Wenn ich mal nicht kann, muss ich trotzdem, weil niemand einspringt. Und das ist so schrecklich, auf Dauer. Von den Eltern die Erwartungshaltung ist halt da.....sie verlassen sich da auf mich.....was mir manchmal auch zu viel wird, weil ich auch Angst bekomme, das alles nicht stemmen zu können....
Scheinbar zielt dieses ganze System wirklich darauf ab, die Kinder gehörig auszunutzen, bis sie halt nimmer können....dann gibts gleich die nächsten Pflegefälle....sorry, das ist jetzt überspitzt, aber ganz unwahr wohl nicht. Nur mit dem Unterschied, ich hab keine Kinder, die sich kümmern könnten...oder sie bringen dich dazu, dir zu wünschen, dass die Situation aufhört....ganz tolle Sache...weil, das endet ja nur mit dem Tod der Eltern.

(11177 Beiträge)
Die haben täglich damit zu tun, sind selbst aber auch Mensch geblieben.
Gutachter betrachten nur.
Ich bin

(11177 Beiträge)
Du kannst allen Anträgen wiedersprechen, wenn deine Mutter( Eltern) es verstehen. Sie sollen nie sagen... kann ich noch, immer ruhig schlechter machen. Sie gewinnen ja dadurch

(11177 Beiträge)

(103105 Beiträge)
meine Mutter hatte meinen Vater zu hause gepflegt. Morgens und abends kam der Pflegedienst, als mein Vater bettlägerig wurde.
Meiner Mutter standen 4 Wochen Urlaub zu, hat sie nie genommen, dafür bekam sie dann das Geld, welches aber wieder in die Pflege floss.
z.b. hatte ich mir mal das Bein gebrochen, aber meine Mutter musste selber wöchentlich zum Doc für eine Spritzentherapie.
Da blieb dann jemand vom Pflegedienst bei meinem vater...waren oft die, die sich für ein soziales Jahr entschieden hatten, statt zur Bundeswehr zu gehen.
Erkundige dich, frag allen die was wissen könnten, Löcher in den bauch.
lass dich nicht abwimmeln und vor allem....lege widerspruch ein.
ich habe schon so oft gehört, dass beim 2. Mal die nächsthöhere Stufe bewilligt wird.
wer hat es nochmal angesprochen....die alten Leutchen wollen oft ihr bestes geben wenn sie dann befragt werden, sie sagen dass sie dies und das noch können...ja, kann ich noch..dabei können sie es nicht mehr.
Das ist auch ein Problem, sie geben ja auch nicht gerne zu,d ass sie Hilfe brauchen.
und so mancher von diesen Beurteilern hat echt ein Rad ab.
mein vater konnte sich nicht mal mehr alleine im Bett aufsetzen und wenn man ihn etwas mehr in Sitzposition brache, rutschte er runter oder kippte zur Seite. sprechen konnte er auch nicht mehr.
und da kommt so ein Schnösel daher und sagt zu meiner Mutter:
So, dann stellen wir Ihren Mann mal auf die Beine, mal gucken, ob das klappt. Bitte helfen Sie mit.
meine Mutter: wenn Sie meinen, dass Sie meinen Mann hinstellen müssen, dann sehen Sie zu, dass er Ihnen nicht hinfällt. aufheben müssen Sie ihn alleine, ich kann das nicht mehr.
wenn er sich dabei was bricht, verklage ich Sie.
er bekam anstandslos Pflegestufe 3

(7278 Beiträge)
Ich werde mich mal umhören, ob Caritas, Rotes Kreuz oder wer auch immer da auch beraten. Weiß da jemand etwas?
Mir geht es echt in erster Linie darum, dass die Versorgung meiner Eltern auch dann gewährleistet ist, wenn ich mal ausfalle. Das Finanzielle für mich wäre zwar fein, aber darum geht es gar nicht in erster Linie.
Leider ist Pflegegrad 1 ja so ausgelegt, dass man nichts reißen kann mit diesem kleinen Betrag, der da monatlich anfällt.
Aktuell geht es mir um die Frage, wer übernimmt meine Aufgaben, wenn ich nicht kann? Im Zweifelsfall niemand und das darf doch nicht sein.....

(103105 Beiträge)
wir hatten auch sehr nette Beurteiler vom medizinischen Dienst, sehr verständnisvoll und kompetent. Möchte nicht alle verteufeln.
Es ist auch nicht immer leicht, das einzuschätzen, denke ich, sind sie doch mal gerade eine halbe Stunde mit dem Pflegebedürftigen zusammen...und oft genau dann , wenn der Kranke dann mal ein paar gute Minuten hat.

(11177 Beiträge)
Awo, Caritas usw, kuck mal in die gelben Seiten. Da vorsprechen und die fragen. Die kommen ja auch und machen deine Aufgaben wenn du zb in Urlaub bist... bzw oder es nicht übernimmst weil du nicht vor Ort bist

(7278 Beiträge)
Zumal ich jetzt eben anhand der Bewertungsbögen gesehen habe, was alles ausgefüllt wurde.....Dinge, die sie nicht wissen kann und die sie auch nciht abgefragt hat.
Geärgert hat es miach auch, dass meine Mama das Bett verlassen musste....wir haben ihr beim Aufstehen geholfen und dann ist sie sehr unsicher rumgetappt....aber die MDK Dame wollte dann, dass Mama sich mit in die Küche setzt....als sie dort ankam, war sie fertig... und dann war die MDK Dame auch etwas beleidigt, als ich sagte, ich bringe Mutter wieder ins Bett.....bevor sie mir vom Stuhl fällt.....ja, sie hätte meine Mama ja gefragt...klar....meine Mama gehört noch zu der Generation, die glaubt, man müsse machen, was Arzt oder ähnliche Personen sagen...

(7278 Beiträge)
aber ich frage morgen sicherlich alle, die ich finden kann

(103105 Beiträge)
das glaube ich, meine Freundin hatte das auch mitmachen müssen.
Mutter Depressionen und Panikattacken.
Das ist für alle die Hölle.
Das war auch ein kleiner Kampf, denn rein vom körperlichen her hätte sie noch viel machen können, aber diese Depressionen machen handlungsunfähig und sei es nur, Essen aufzuwärmen.
aber letztendlich hat sie Stufe 2 bekommen.

(7278 Beiträge)
Mama weint manchmal schon mittags, wenn sie für den Abend das Essen aufwärmen soll. ( Eben,weil ich auch nen Termin habe, oder sowas)
Oder sie bekommt dann körperliche Symtome, wie Übelkeit, Schmerzen, Schwindelattacken...
deshalb mache ich für solche Tage nur Gerichte, die ganz kurz in einem Topf schmurgeln müssen....um den Stresslevel klein zu halten für alle Beteiligten.

(103105 Beiträge)
es gibt die Möglichkeit der Kurzzeitpflege im KH.
jedem stehen 28 pro Jahr tage zu, die er beanspruchen kann. Gesplittet oder am Stück.
Bei uns ist das schon so lange her und wie gesagt - es gab ja Neuerungen.
Erkundige dich auch darüber mal.
hier mal ein link
https://sozialversicherung-kompetent.de/pflegeversicherung/leistungsrecht/231-kurzzeitpflege.ht
ml

(7278 Beiträge)
mit Pflegegrad 1 steht einem das nicht mehr zu....leider...auch eine der schönen Änderungen vom 1.1.17...Ausnahme...wenn man im KH war und vor Ort niemand in der Genesungsphase die Pflege übernimmt....
aber anders rum geht es angeblich nicht....

(103105 Beiträge)
bei uns ist das kein Thema mehr, daher bin ich da nicht so informiert.
sieh zu, dass deine Mutter höher gestuft wird, dann sieht das alles schon ganz anders aus.
ich bin auch sicher, dass es bei einer zweiten Prüfung genehmigt wird.
ich kenne viele, wo es erst mal abgelehnt wurde, und dann im 2. Anlauf bewilligt wurde.
nicht aufgeben

(45275 Beiträge)

(7278 Beiträge)
Wir leben wirklich noch recht ruhig und schön, aber für so etwas ist es unpraktisch. Hier werden nur die gefrorenen Sachen angeboten....und die sind teuer, klein und unpraktisch. Da koch ich echt lieber selbst, da weiß ich, was meine Eltern kriegen. Zumal meine Mama dann mit ner Mikrowelle arbeiten müsste....um Gottes Willen. Den Versuch haben wir aufgegeben...hatte ich vor kurzem ausprobiert.....

(45275 Beiträge)

Mitglied gelöscht

(31046 Beiträge)

(2655 Beiträge)
Der VdK ist bei solchen Sachen auch eine Anlaufstelle.
Allerdings gilt das nur für gesetzlich Versicherte.
Meine Mutter ist privat versichert und da gibt es Kompass.
Die kommen nach Hause, beraten, schauen sich alles an.
Was ich auch nicht wußte, die kommen schon vor einer Begutachtung und man weiß was alles gefragt wird.

Mitglied gelöscht

(5006 Beiträge)
Pflegetagebuch führen eine gute Idee.
Und gleich noch die Einstufung für den Vater mitbeantragen. Evtl. hat der MDK den im Haushalt lebenden Ehemann falsch eingeschätzt. Gerade Menschen mit Sehbehinderung machen im häuslichen Umfeld oft einen sehr fitten Eindruck.
Mit dem Hausarzt sollte besprochen werden, welche medizinischen Leistungen auf Rezept verordnet werden können zu deiner Entlastung (Medikamentengabe, Kompressionsstrümpfe). Vereinbare mit dem Hausarzt Hausbesuche; wenn er das nicht macht: wechseln; für Facharztbesuche kann eine Beförderung beantragt werden. Der Nachbar meiner Mutter mag seinen Taxifahrer sehr gern, der holt ihn von der Haustür ab und bringt ihn bis ins Wartezimmer.
Bei Leistungen wie Putzen oder Einkauf solltest du abwägen, ob das Entlastungsgeld in einen Alltagsbegleiter gut investiert wäre (dann könntest du in der Zeit arbeiten).
Hausnotruf hört sich erst immer toll an; in der Praxis verständigen die dann aber auch erstmal Angehörige oder Nachbarn mit Hausschlüssel zum Nachschauen. Es ist nicht so, dass bei einem Sturz jemand vom Hausnotruf losfährt und hilft.
Was für Dinge gibt es, die evtl. etwas Selbständigkeit erhalten? Duschstuhl hast du schon erwähnt. Toilettensitzerhöhung? Rollator, Toilettenstuhl (Sicherheit geben, dass einige Dinge noch bewältigt werden können). Einfache Umorganisation z.B. in der Küche (Töpfe nich mehr ganz unten oder Geschirr oben im Hängeschrank= Erreichbarkeit).
Die Zusammenarbeit deiner Eltern unterstützen. Was kann der Eine, was der Andere. Und wenn Vater noch nie Staub gewischt hat (nur als Beispiel), dann kann er jetzt damit anfangen. Worin können sie sich ergänzen? Anziehen, essen zubereiten oder zumindest aufwärmen? Was für Angebote könntet ihr zumindest manchmal nutzen? (Metzger bieten gutes preiswertes und reichhaltiges Essen, Hähnchenwagen, Suppenmobil...) Auch gleich für dich+ deinen Mann.
Ein unabhängiger kompetenter Ansprechpartner ist die Verbraucherzentrale.
Viel Erfolg, atme tief durch und bleib ruhig. Pflegende Angehörige reiben sich oft sehr auf.

(34860 Beiträge)
vielleicht aber bei anderen Fragen:
Als mein Vater einen Schlaganfall hatte wurden wir uns aber direkt von der Fachklinik (nach der Intensivstation) ein Beratungstermin in der Sozialstelle vor Ort gemacht, die war in der Klinik, die Sachbearbeiterin kannte sich mit vielen Fragen wirklich gut aus. es war praktisch, sie gleich vor Ort zu haben, aber diese Beratungsstellen gibt's auch anderswo, mache dich kundig. mir fällt gerade der offizielle Name dieser Beratungsstellen nicht ein, aber die gibt es sicherlich auch in deiner Gegend, notfalls eben in der Stadt.
zu der "was mache ich, wenn ich plötzlich krank werde"- Frage kann ich dir nur den Rat geben, sich frühzeitig darum zu kümmern. Vielleicht sogar beim Hausarzt. Konkret gibt es bei uns im Ort/Gegend das Angebot eines Seniorenheimes eine Tagespflege, (dh die Eltern werden morgens abgeholt und abends gebracht, tagsüber betreut, beschäftigt usw) sowie "Urlaubsbetten", d.h. sie haben bestimmte Kapazitäten, alte Menschen, die eigentlich zu Hause gepflegt werden im Fall von Urlaub oder Erkrankung aufnehmen zu können. Diese tageplätze sind auch nur für einen bestimmten Zeitraum buchbar, wenn zB die sonstige Betreuung krank wird oder verreist. Es ist auch möglich, dieses Angebot nur zB 1x die Woche zu benutzen. das machen zB Angehörige, die ihre Eltern zwar rund um die Uhr betreuen, aber wenigstens mal ab und an in eigener Sache zum Arzt, Friseur, Behördengänge, Einkauf müssen und die Eltern so lange nicht allein lassen können. (ich schreib das auch, weil deine Eltern zwar noch vergleichsweise fit genug zum einigermaßen allein leben sind, aber das kann ja nächstes Jahr schon anders aussehen). Ein Fahrdienst tingelt morgens über die dörfer und sammelt die Leute ein und bringt sie auch abends nach Hause.
Mir ist klar, dass es nicht das Gelbe vom Ei ist, aber ich kann die sorge was passiert, wenn du mal ausfällst so gut nachvollziehen, das belastet sehr und möchte dir einfach signalisieren: wnn du ausfällst greifen Hilfsangeboe. Natürlich auch Sozialdienst, mobile Betreuung usw. auch im ländlichen Gebiet. Unterhalte dich vielleicht wirklich mit der Praxishilfe eures Dorfarztes, die wissen vermutlich schon mehr, auch , wer in SAchen Pflegediensteinstufung helfen kann. oder schau mal genauer auf Autos mit Aufschrift, man sieht uU das örtliche Angebot. unterhalte dich mit anderen Kindern von hilfsbedürftigen Senioren, vielleicht haben die einen guten Tipp.
Lohn, Aufwandsentschädigung für Betreuer kam auch als Thema auf. ich bin gesetzliche Betreuerin (mein Vater ist also zu deutsch und fachlich natürlich nicht korrekt "entmündigt". Er ist zwar klar im Kopf, kann abe weder Unterschriften leisten noch Termine wahrnehmen). ich habe daher einen Anspruch auf Aufwandsentschädigung.
Aber der ist zunächst mal meinem Vater gegenüber ! : d.h. wenn ich sein Vermögen verwalte, darf ich ihm (!) monatlich eine bestimmte Summe in Rechnung stellen. Da ich es bisher nicht in Anspruch nahm, kenne ich die Summe nicht mehr, man hat sie mir aber mal mitgeteilt. (bin aber froh, dass es sie gibt, wenn das Amtsgericht mal irgendwelche Ausgaben nicht anerkennen will, dann bestreite ich sie halt offiziell von meinem "Gehalt". Bishe ging aber alles glatt.).
Aber : das ist der Stand der Dinge, wenn der/die Elter(n) genügend Rente bzw Vermögen haben, den Heimplatz selbst zu bezahlen und abgesehen von der Pflegeversicherung nicht auf die öffentliche Hand angewiesen sind. wie das im Falle davon aussieht, dass das Einkommen der Eltern nicht reicht, weiß ich nicht. und: ich vermute mal stark, dass es dieses Betreuungsgeld nicht gibt, wenn die Eltern noch selbstbestimmt leben und keine gestzliche Ganz- oder Teilbetreuung vonnöten ist.
gleiches gilt für Auslagen wie Benzingeld, vermute ich. Du musst vermutlich "gesetzlicher" Betreuer sein und sie zunächst einmal deinen Eltern in "Rechnung" stellen.
nun kenne ich die Finanzen deiner Eltern nicht. Wenn die Rente nicht ausreichen sollte und sie Sozialhilfe oder so bekommen, dann könntest du sicherlich bei einigen Ausgaben damit argumentieren, dass deren Einkommen für die Erstattung direkter Kosten nicht ausreicht. Ich vermute aber, dass du auf vielen Auslagen sitzen bleibst, weil die Behörde argumentiert, dass das in ihrem Satz schon reingerechnet wurde bzw vom Selbstbehalt für persönliche Bedärfnisse (zu deutsch: eine Art Taschengeld) zu bestreiten sind. aber da kann man sich vielleicht mal genauer erkundigen, welche Auslagen die jeqweilige Behörde erstatten kann bzw muss.
wenn es dir aber dennoch weiterhilft, dann kann ich gerne mal nachschauen, was mir als gesetzliche Betreuerin zusteht. shraib mir dann am besten eine PN. ich erinnere mich daran, dass es irgendwas mit 300 Euro im Jahr war. und es ist eigentlich auch keine "Bezahlung", sondern nur eine Entlastung, damit man nicht jede Briefmarke, jeden gefahrenen Kilometer etc eigens abrechnen muss, sondern wirklich eine Unkostenpauschale für "Kleinkram".
Generationenvertrag: da wurde zT "falsch" argumentiert. Mit dem Generationenvertrag ist in der Regel gemeint, dass die berufstätige Generation die Rente der alten Generation bezahlt und umgekehrt im eigenen Alter darauf Anspruch hat, dass dann die jüngeren Generationen wiederum für die Rente zahlt. Idealerweise spart eigentlich jede Generation in der Zeit der Berufstätigkeit selbst an und bekommt das Geld im Alter zurück. Das ist aber ein Modell, welches direkt nach dem Krieg in Deutschland unmöglich war. daher griff man zum Generationenvertrag zurück: die Berufstätigen bezahlen für die älteren Mitbürger und haben im eigenen Alter Ansprüche auf die nachfolgende Generation. Das klappt aber nur bei stabilen oder steigenden Bevölkerungszahlen, daher kippt das System in Deutschland gerade bzw wird umstrukturiert. Ziel ist eigentlich, dass irgendwann jede Generation (nur) für sich spart.
Ich verstand einen Beitrag mit "Generationenvertrag" dann so, dass man eine gewisse Verpflichtung gegenüber den eigenen Eltern hat und sozusagen der Ball erstmal bei den Kindern liegt. Das ist natürlich (moralisch und gesetzlich) richtig. aber dieses "erstmal" endet bei den eigenen Grenzen.
Zunächst mal sind wir gegenüber unseren Kindern genauso unterhaltsverpflichtet wie gegenüber unseren Eltern und können da auch rechtlich und finanziell zur Kasse gebeten werden. Die Grenze ist aber im allgemeinen das eigene Existenzminimum. für minderjährige Kinder gibt es eine besondere Grenze, weil in dem Fall argumentiert wird, dass die Eltern auch bereit sein müssen, über dieses Existenzminimum hinaus für ihre Kinder zu opfern. Man geht also sozusagen von 2 Grenzen aus, für Eltern minderjähriger Kinder gilt ein besonders knapp kalkuliertes Existenzminimum. das entfällt aber bei den eigenen Eltern.
Aber ansonsten macht der Gesetzgeber erstmal keinen Unterschied zwischen der Unterhaltspflicht gegenüber den eigenen (volljährigen) Kindern als gegenüber den leiblichen Eltern. erdbeerhasi sagt, sie sei schon am eigenen Existenzminimum, daher erwartet niemand von ihr Finanzielle Unterstützung der Eltern.
es bleibt aber bei dem Grundsatz, der nach wie vor gilt: brauchen die Eltern Hilfe, sind zuerst einmal (nach Rente und Pflegeversicherung) die eigenen Kinder gefragt, sofern sie dazu fähig sind. Der Staat springt erst dann ein, wenn dies nicht oder nicht ausreichend möglich ist. der Staat ist aber nicht dazu verpflichtet, die Kinder für ihre Pflege auch zu bezahlen. er tut dies aber, wenn anderes unzumutbar ist. Natürlich hilft er zB wenn jemand eigentlich voll berufstätig wäre, aber wegen der Eltern zu Hause bleibt und dadurch erhebliche Einnahmeneinbußen hat und davon nicht leben kann.
sorry, erdbeerhasi, die TEfrage konnte ich nicht klären, aber ich hab den Thread hier gründlich gelesen und hatte einige Anmerkungen dazu. vielleicht kannst du wenigstens mit dem, was ich über Hilfen bei Ausfall der Kinder schrieb anfangen.

(34860 Beiträge)

(4543 Beiträge)
http://www.bmg.bund.de/pflege/pflegeberatung/pflegeberaterinnen-und-berater.html
ausserdem würde ich mir eine kurze einleitung in buchform beschaffen, dann hast du einen überblick mit sämtlichen anlaufstellen, und auch darüber, wie es bei der einstufung läuft und was man vorbereiten und beachten kann. hier ein paar beispiele:
"Pflegebedürftig - Was tun?: Ein Ratgeber für pflegebedürftige Menschen
und ihre Angehörigen", 5 Euro, guter Überblick.
"Pflegefall - was tun?: In 10 Schritten zur guten Pflege", 9 Euro, mit diesen beiden Büchern kommt man schon recht weit.
Guter Ratgeber für Angehörige: "Eltern unterstützen, pflegen, versorgen" (20 Euro), auch sehr praktisch.
(diese buchtipps sind vom letzten jahr, kann sein, dass es inzwischen neuere gibt. vielleicht bei der büchersuche auch "warentest" oder "verbraucherberatung" eingeben.)
meiner mutter hat es geholfen, dass sie nach der einstufung meines vaters mit einer netten frau bei seiner pflegekasse telefonieren konnte. die hat ihr auch geraten, möglichst bald einen pflegekurs für angehörige zu machen:
dazu findest du vermutlich etwas auf den websites der entsprechenden krankenkasse, vielleicht informierst du dich dort zuerst. Es ist kein Fehler, sich dann auch direkt an die
Kranken- bzw. Pflegekasse des Pflegebedürftigen zu wenden.
bei diesen kursen geht es nicht nur darum, die techniken zu erlernen, sondern auch um das gespräch mit anderen pflegenden, darum, mal rauszukommen und sich um sich selbst zu kümmern. ab welchem pflegegrad es das gibt und ob eure kasse es anbietet, kann ich natürlich nicht sagen.
was zeiten angeht, wo du nicht kannst, weil du krank bist oder nicht da, so gibt es da auch verschiedene möglichkeiten, wenn ein ausreichender pflegegrad vorhanden ist.
hier noch ein paar websites, die vielleicht weiterhelfen (ebenfalls vom letzten jahr):
https://www.weisse-liste.de/de/pflege/pflegeplaner/index.html
https://www.pflegen-und-leben.de/
http://urlaub-und-pflege.de/
lass dich nicht entmutigen. bei meinem vater sagte die person, die ihn einstufen sollte, gleich zu meiner mutter, dass die pflegebedürftigen sich natürlich von ihrer besten seite zeigen und nicht hilflos erscheinen möchten. das kann jemand, der das professional täglich macht, schon einordnen.
auch wenn es beim ersten termin nicht gut gelaufen ist - ähnlich ist läuft ja wohl, wenn jemand eine kur beantragt: die wird zuerst abgelehnt und man muss widerspruch einlegen, um das geld dafür zu bekommen. bleib(t) hartnäckig, es ist euer gutes recht. immerhin wurden ja vorher die beiträge an kranken- und pflegekasse gezahlt.
um dir noch etwas mut zu machen: bei meinen eltern war es so, dass im lauf der pflegezeit ganz neue menschen dazukamen, die meine eltern auf die eine oder andere art unterstützt haben - und das in einer sehr ländlichen gegend.

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Pflegestützpunkt heißt das, danke schön DoktorLektor, ich bin doch vorhin nicht draufgekommen.