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Widerspruch Pflegegrad - wer kennt sich aus?

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Beitrag
erstellt am
erdbeerhasi

erdbeerhasi

(7278 Beiträge)

Hallo zusammen

meine Mutter braucht mittlerweile Pflege durch mich und wenn ich nicht kann, wäre ein Pflegedienst nötig.

Wir haben also, auch auf Anraten von Krankenhaus , Pflegegrad beantragt.

Aktuell haben wir gerade mal Pflegegrad 1 bekommen mit 13,5 Punkten, also haarscharf.

Insofern wurde uns schon wenig Hoffnung gemacht, Pflegegrad 2 zu erreichen.... :-(

Wir haben festgestellt, das viele Punkte gar nicht berücksichtigt wurden, bzw falsch erfasst wurden.

Evtl. lag dies daran, dass bei der Begutachtung vom MDK die Leiterin eines Pflegedienstes anwesend war. Generell eine gute Idee, aber in diesem Fall nicht, denn die Leiterin des Pflegedienstest erkannte in der MDK Mitarbeiterin eine ehemalige Mitarbeiterin. Die beiden waren sich also nicht grün.

Ich hatte bei der Begutachtung also das Gefühl, keine guten Karten zu haben, obwohl sich die Dame vom Pflegedienst quasi rausgehalten hat aus allem.


Wer von Euch hat Erfahrung mit einem Widerspruch? Wie hat man Erfolg?
Habe bei Pflege.de ein Beratungsgespräch beantragt, welches kostenlos sein soll...allerdings kostet dann ein Gegengutachten 199 Euro...denke nicht, dass sich das lohnt.


Übrigens, bei uns in Bayern kann man den Entlastungsbeitrag von 125 Euro NICHT für Nachbarschaftsleistungen nutzen.

Und genau darum geht es vorrangig. Meine Mutter braucht jemanden der kocht, einkauft, Wäsche macht und ihr beim Duschen udn Baden hilft sowie beim Medikamente sortieren und teilweise beim Ankleiden. Auch Frisieren für Arztbesuche ist nicht alleine möglich, ebensowenig wie alleine Treppen steigen oder die Termine zu planen.


Scheinbar wird erwartet, dass ich das alles gratis mache und wenn ich ausfalle....tja.....ich kenne niemanden, der so was alles mal eben für lau macht....bin gerade so frustriert und ärgerlich.


Ideen für mich? Bitte nur Kommentare von Usern, die sich wirklich auskennen....Googeln kann ich schon selbst....das ist jetzt nicht böse gemeint, aber es nützt mir nix, wenn man nur die bestehenden Infos runterbetet, ohne eigene Erfahrung.
14.11.2017 17:20:14
geli02

Mitglied gelöscht

 


Das Problem ist halt,das es seit diesem Jahr 5 Pflegestufen gibt,vorher waren es 3 Stufen.Als Familien/Altenpflegerin habe ich die Erfahrung gemacht,das die meisten Widersprüche Erfolg hatten,wenn der Hausarzt sich bei der Kasse gemeldet hat.
14.11.2017 17:55:56
2_cfam

Mitglied gelöscht

 

Ich habe nur Erfahrungen in Baden-Württemberg. Da wurde uns von neutraler Seite geraten, auf jeden Fall Widerspruch einzulegen. Ein Gegengutachten bringt nichts, da das oft nicht anerkannt wird.
Du selbst als Tochter kannst aber einen Pflegebeitrag beantragen, der zwar nicht so hoch ist wie bei einem professionellen Pflegedienst, aber gratis musst du das nicht machen. Du musst dann nur ein vorgeschriebenes Protokoll führen (auf die Minute genau). Erkundige dich mal bei der Krankenkasse (Pflegeversicherung) und lass' dich nicht gleich abwimmeln sondern verlange dann den Vorgesetzten. Lass' dir die Auskünfte schriftlich geben sowie den Namen des Auskunftgebers.

Es ist mühsam und Pflegeklasse 2 so gut wie unmöglich. Da muss der Patient halb tot sein.

Viel Erfolg!
14.11.2017 18:02:15
Buga11

Buga11

(102535 Beiträge)

wir haben bei meiner Mutter Widerspruch eingelegt, als die Pflegestufe 2 abgelehnt wurde.
Mit ERfolg.
wenige Tage später kam erneut jemand vom MDK und nach wenigen Fragen und Test wurde sie für Stufe 2 vorgeschlagen und das wurde dann auch bewilligt.

na ja, halb tot muss man nicht sein bei Grad 2.
Meine Mutter konnte noch am Tisch sitzen und selbständig essen. Nur das fortbewegen ohne Rollator ging nicht mehr, und selbst damit ist sie oft hingefallen.
auch sonst musste sie versorgt werden, als Hilfe bei der Körperpflege und so was.

das war aber noch zu der Zeit, als es nur die 3 Stufen gab.
Es kommt immer drauf an, _wer_da gerade prüft. finde ich. Wir haten das Ganze schon mit menem vater durchgemacht und auch dort von 2 auf 3 Widerspruch eingelegt.
Dann kam jemand anderes und es wurde bewilligt.

Wenn man sich als Betreuungsperson eintragen lassen will, muss man - soweit ich weiß - eine bestimmte Stundenzahl im Pflegehaushalt anwesend sein.
die anzahl der Stunden ist aber auch wiederum abhängig vom Pflegegrad.

wie gesagt, es ist ein paar Jahre her ( jüngster Fall 3,5 Jahre).
ich weiß nicht, was sich inzwischen geändert hat außer dass es nun 5 Pflegegrade gibt
14.11.2017 18:13:19
Kaffeetante35plus

Kaffeetante35plus

(6462 Beiträge)

Wenn ihr schon einen Pflegedienst habt, kann zumindest bei der Medikamentendosierung der Hausarzt verschreiben, dass das der Pflegedienst macht. Das läuft dann über die Krankenversicherung und nicht über die Pflegeversicherung.
14.11.2017 18:18:34
IBorg

Mitglied gelöscht

 

Erdbeerhasi, Dein Beitrag wirft Fragen auf.

1. Wurde Deine Mutter in einem Krankenhaus oder zu Hause begutachtet?
2. Wird sie bereits von einem Pflegedienst betreut?
14.11.2017 19:01:19
bauernhausen

bauernhausen

(2656 Beiträge)

@geli: es heisst Pflegegrade seit 01.01.2017, nicht Stufe. Und positiv ist, dass Demenz nun anerkannt und berücksichtigt ist, vorher wurde das nicht mit einbezogen.
Ein Widerspruch gegen die Einstufung ist immer sinnvoll und formlos und kostenfrei möglich. Dann wird neu begutachtet, egal ob zuhause oder im KH oder im Pflegeheim.
Bei den Bedenken in diesem Fall, dass es auf persönlicher Ebene abgewickelt wurde, wird sich der Einspruch sicher lohnen. Die Pflegkassen sind da sehr offen und eine Zweitbegutachtung hat meist Erfolg. Das dumme ist nur, dass die meisten Pflegebedürftigen sich bei der Begutachtung wie in einer Prüfungssituation fühlen und alles geben oder nicht zugeben was sie nicht können.
14.11.2017 20:25:59
bauernhausen

bauernhausen

(2656 Beiträge)

.. und scheinbar wird erwartet dass ich alles gratis mache... das finde ich schon hart. Schonmal was von Generationenvertrag gehört? Oder lebe ich in einer falschen Welt, weil ich mich soweit möglich um meine älteren Angehörigen kümmere - man kann, möchte und sollte doch auch was zurückgeben können ohne dafür die Hand aufzuhalten.
14.11.2017 20:29:22
erdbeerhasi

erdbeerhasi

(7278 Beiträge)

So, ich kläre dann mal die offenen Fragen

ich hab jetzt nicht alles aufgeführt, was ich für Mama machen muss, es ging um Beispiele.
Sie wurde daheim begutachtet, aber sie war vor einiger Zeit im KH, dort hat man uns gesagt, sie sollte doch unbedingt Pflegegrad beantragen.

Sie ist sehr gangunsicher und fällt schon mal um, weil sie eine schwere Aortenstenose hat.

die Leiterin vom Pflegedienst war da, weil man uns über Bekannte geraten hatte, das so zu machen. Damit die Dame Tipps geben kann, b ei der Begutachtung. Ohne die Dame hätten wir nun keine Verordnung für einen Duschstuhl und einen Badewannenlift.

@ bauernhausen

kennst du das? Urteile erst, wenn du ein paar Meter in den Schuhen gegangen bist? Ja?

Ich mache wirklich viel für meine Eltern. Da mein Vater auch kaum noch sieht und sehr schwer hört, bleiben so ziemlich alle Alltagsverrichtungen an mir hängen. Von Behördentelefonaten bin hin zur Postbeantwortung. Ich bin gerade Sekretärin, Begleiterin, Köchin, Krankenschwester, und vieles mehr.

Mein Mann und ich sind selbst ziemlich krank...will ich hier jetzt nicht ausbreiten. Und wir sind darauf angewiesen, dass ich nebenher Geld verdiene. Oft kommt mein Job( den ich freiberuflich mache) zu kruz, weil wieder ein Anruf kommt, ein dringender Arztbesuch ist, oder oder oder. Alleine die Spritkosten fressen uns hier auf. Und wir leben aktuell unter dem Existenzminimum. Da darf ich auch so realistisch sein und rechnen. Denn nirgendwo steht geschrieben, dass man sich selbst nicht nur körperlich, sondern auch noch finantziell in den Abgrund schießen muss, nur weil jemand aus der Familie Pflege braucht.

Es wäre für mich z.B. einfacher, wenn die Eltern bei mri wohnen würden. Wollen sie aber nicht....weil zu wenig Platz und baulich nicht ganz einfach, was anderes gibt es auch nicht und noch ein Umzug will Mama nicht....

so, da bleibt mir nur....Tag und Nacht allzeit bereit....nachts raus, Medikamente holen....morgens stundenlang beim Arzt sitzen...mach ich alles gerne...aber ein Pflegeheim wäre deutlich teurer und ich bekomme keinen Cent nur als Ausgleich für meine Ausgaben.
14.11.2017 20:55:15
erdbeerhasi

erdbeerhasi

(7278 Beiträge)

so, nun noch die anderen Sachen

die Medikamentedosierung ist das kleinste Problem...wusste gar nicht, dass das auch verschrieben werden kann.

Pflegedienst haben wir, wie gesagt, keinen, das war nur für den Begutachtungstermin.

Das mit dem Pflegetagebuch werd ich jetzt auch machen. Es klingt bekloppt, aber ich wollte nicht alles immer aufdröseln nach dem, was ich quasi als Pflege leiste und das was wirklich privat ist....aber klar, es ist sinnvoll und wird nun auch gemacht.


Das mit * als Betreuungsperson eintragen* kenn ich gar nicht...muss ich auch mal nach suchen. Ich bin ja viel bei meinen Eltern....wenn ich alles zusammenrechne, bin ich sicher jede Woche gut 15-20 Stunden dort oder außer Haus für sie, um etwas für sie zu erledigen.
14.11.2017 20:58:51
Buga11

Buga11

(102535 Beiträge)

Generationenvertrag...gut und schön. aber:

wenn die Eltern pflegebedürftig werden, und man sich als Kind kümmert, ist es doch etwas anderes, als wenn ich als Mutter mein Kind aufziehe und bei der ein oder anderen Krankheit pflege. Mit Kindern macht man ja auch was anderes, als mit pflegebedürftigen Eltern. Dieser pflegebedürftige zustand ist _immer_täglich_stündlich und das an 7 tagen die Woche, 365 Tage im Jahr und das womöglich über viele Jahre hinweg.

mag sein, dass es Frauen gibt, die das gut hinbekommen, aber es zehrt schon sehr an den Kräften und auch an den Nerven.
Und bitte...nur weil es jemand gut kann, muss man anderen keine Schwäche nachsagen.

ich habe meine Mutter nur unterstützt in der Pflege meines Vaters.
ich kann das gar nicht zählen, wie oft sie mich angerufen hat, ich solle bitte kommen, der Papa sei gefallen...später...der Papa braucht...dem Papa geht's so schlecht, ich glaube er stirbt...und immer lässt man alles stehen und liegen und fährt los...und das fünf lange Jahre.
und als er dann erlöst wurde von all dem Leid, da fing bald darauf meine Mutter an.

Da kann man schon mal an seine physischen und psychischen Grenzen stoßen, vor allem wenn man selber noch Familie hat.

erdbeerhasi, ich weiß nicht, wie viel dir als betreuende Person zusteht, aber ich finde, es steht jedem zu, dieses Geld anzunehmen.
14.11.2017 21:24:10
geli02

Mitglied gelöscht

 

@bauernhausen,wir zahlen alle in die Pflegeversicherung ein(auch wir Rentner)wozu denn deiner Meinung nach?es soll denjenigen zugute kommen,die andere pflegen,oder ?gab es früher nicht,da lebten auch die Generationen enger zusammen.

@erdbeerhasi,der Wiederspruch muss innerhalb von 4 Wochen beim Empfänger sein.Viel Glück
14.11.2017 21:35:51
Kaffeetante35plus

Kaffeetante35plus

(6462 Beiträge)

Pflegegeld bekommt man bei Pflegegrad 1 glaube ich noch nicht. Aber ab einer bestimmten Anzahl von Stunden, die man pro Monat in der Pflege leistet, zahlt die Pflegekasse Rentenversicherungsbeiträge für den Pflegenden. Da solltest du unbedingt bei der Pflegekasse oder Krankenkasse nachfragen.
Ich bin bisher bei Fragen bei der Kranken-/Pflegekasse meines Vaters immer sehr freundlich und kompetent beraten worden. Also scheue dich nicht, dort zu melden, wenn du etwas wissen willst.
Einspruch würde ich auch auf jeden Fall einlegen.
14.11.2017 21:38:41
lesepiraten

lesepiraten

(45013 Beiträge)

Ab 10 Stunden wöchentlich steht dir Geld für die Pflege zu. Achte dann auch darauf, das man für dich in die Rentenkasse einzahlt. Das machen die nämlich nicht von selbst, da musst du dich drum kümmern.

Außerdem würde ich Wiederspruch einlegen. Notiere dir alles, was du erledigen musst, weil es deine Mama nicht mehr kann.

Ich pflege meinen Vater und da fängt es Morgens schon damit an, das ich ihn wecke, beim anziehen helfe, Körperpflege, Frühstück herrichten, Tabletten verabreichen.

Mittags haben wir Essen auf Rädern bestellt.

Nachmittags wieder für das leibliche Wohl sorgen, einkaufen, Arztbesuche, usw. alles schriftliche erledigen usw.

Meinen Vater können wir nicht mehr über viele Stunden alleine lassen. Er vergisst die Wasserhähne abstellen, Haustüre bleibt auf usw.

Abends dann wieder das Abendessen richten, wieder Medikamentengabe, mind. 1 Stunde Spielen, beim auskleiden helfen.

Ansonsten was sonst noch so anfällt wie die Wäsche, Putzen usw.

Schreib dir alles auf. Die Sozialstation brauchst du bei der Begutachtung eigentlich nicht unbedingt dabei haben. Wir haben das ohne Hilfe gemacht.

Wenn du Hilfsmittel brauchst wie z. B. den Duschstuhl, da kannst du dir ein Rezept vom Hausarzt schreiben lassen.

Wenn ihr Pflegestufe genehmigt bekommt, dann steht euch auch Pflegeprodukte zu, wie z. B. Einmalhandschuhe, Körperlotion usw. Da stehen dir im Monat Produkte im Wert von 40 Euro zu.

Dann gibt es noch diese 125,00 Euro für zusätzliche Betreuung, z. b. wenn sich jemand mit deiner Mama beschäftigt, z. B. Spielen, Zeitung lesen, Spaziergänge usw. Das musst du über eine Pflegestation beantragen. Da kannst du nicht die Nachbarn oder die Verwandtschaft beauftragen, die bekommen das Geld nicht.

Jetzt drücke ich dir die Daumen, das ihr die für euch zutreffende Pflegegrad bekommt. Und dir wünsche ich ganz viele Kraft.

14.11.2017 21:42:03
erdbeerhasi

erdbeerhasi

(7278 Beiträge)

@ Buga

danke, das hast du sehr treffend geschrieben. Aktuell graut mir auch immer davor, wenn das Telefon klingelt...ist sie wieder gefallen? Müssen wir mit ihr ins Krankenhaus? Der Dauerzustand ist das Problem. Letzten Winter hatte ich den Norovirus und konnte ne Woche nicht hin...damals ging das noch...jetzt wäre das eine Katastrophe....

leider steht mir bei Pflegegrad 1 gar nichts zu als pflegende Angehörige. Das gibt es erst ab Grad zwei. Bei Grad 1 gibt es nur die 125 Euro Entlastungsleistung, die hier in Bayern aber nur an anerkannte Pflegebetriebe gezahlt werden.

In NRW oder Sachsen gilt das anders, dort kann man dieses Geld auch im Rahmen der Nachbarschaftshilfe nehmen und privat demjenigen geben, der etwas für die Pflegeperson macht.


Deshalb , wie gesagt, wäre es so wichtig, Grad 2 zu bekommen. Die Geldleistung läge dann bei 300 Euro Pflegegeld( man bekommt ja nur 40 % von dem, was ein Pflegedienst bekäme)...auch nicht viel, aber davon kann man jemanden bezahlen, wenn ich mal für ein, zwei Wochen ausfalle. Vor allem hätte man auch Anspruch auf Verhinderungspflege....

Mir graut wirklich aktuell davor, dass ich akut krank werde....hier ist sonst niemand , der hlefen würde. Seit dem Tod meines Bruders bin ich Einzelkind und Angehörige gibt es keine mehr...


14.11.2017 21:43:56
erdbeerhasi

erdbeerhasi

(7278 Beiträge)

Zum Thema Rentenkasse.....auch das ist abgeschafft worden, bei Pflegegrad 1.....diese Leistung gibt es erst ab Pflegegrad 2......auch deshalb wäre der sinnvolle Widerspruch wirklich wichtig....seufz
14.11.2017 21:45:15
Buga11

Buga11

(102535 Beiträge)

wir hatten eine patente Pflegerin vom Pflegedienst.
die hat uns alles erklärt, was man machen kann, wo man es beantragt usw.
oft hat sie selber die Formulare besorgt und geholfen sie auszufüllen.

14.11.2017 21:45:21
lesepiraten

lesepiraten

(45013 Beiträge)

Wie es ab dieses Jahr ist kann ich nicht sagen. Bis letztes Jahr gab es ja die Pflegestufen und da bekam man ab Pflegestufe 1 schon ein wenig Geld.

Und wenn man nachweisen kann, das man mindestens 10 Stunden wöchentlich pflegt, dann müssen die auch für den, der pflegt, in die Rentenkasse einzahlen. Ich selbst musste da über einige Monate kämpfen. Aber seit Mai habe ich es dann bezahlt bekommen, sogar noch rückwirkend ab Januar.

14.11.2017 21:46:21
lesepiraten

lesepiraten

(45013 Beiträge)

Echt, das wusste ich nicht. Wir haben bis Dezember Pflegestufe 1 gehabt und nun haben wir für meinen Vater Pflegegrad 3.

Pflegegrad 3 entsprecht eigentlich der Pflegestufe 2 mit alltäglichen Einschränkungen, dazu zählt z. B. auch die Vergesslichkeit von Alltäglichkeiten.
14.11.2017 21:48:14
Kaffeetante35plus

Kaffeetante35plus

(6462 Beiträge)

Mich hat die Pflegekasse sogar angeschrieben wegen der Rentenversicherung.
Ich komme aber nicht auf genug Stunden. Bei meinem Vater kommt ein Pflegedienst und meine Mutter kann auch noch das ein oder andere machen. Für die 125 Euro Zusatzleistung kommt eine Putzfrau.
14.11.2017 21:50:36
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