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Widerspruch Pflegegrad - wer kennt sich aus?

 
Beitrag
erstellt am
lesepiraten

lesepiraten

(45210 Beiträge)

Schade. Unsere Essendame fährt täglich auch mehrere Ortschaften an. Wir wohnen auch ländlich. Aber ich bin froh, das es das bei uns gibt.

14.11.2017 23:34:41
TFR02

Mitglied gelöscht

 

Wir hatten eine aus unserer Sicht faire Bewertung. Es gibt Pflegegradrechner im Internet, die ehrlich beantwortet, auch eine gute Grundlage für einen Widerspruch bilden. Irgendwelchen Sozialstress würde ich völlig ausblenden. Ich glaube auch, dass die Aussichten dann gut sind.
15.11.2017 08:55:07
MickeyK

MickeyK

(31045 Beiträge)

Erdbeerhasi: hast du du mal über einen Hausnotruf für deine Eltern nachgedacht (aufgrund der häufigen Stürze)?
15.11.2017 09:13:01
mani36

mani36

(2652 Beiträge)

Gibt es bei Euch vom Kreis eine Stelle die hilft?

Der VdK ist bei solchen Sachen auch eine Anlaufstelle.

Allerdings gilt das nur für gesetzlich Versicherte.

Meine Mutter ist privat versichert und da gibt es Kompass.
Die kommen nach Hause, beraten, schauen sich alles an.

Was ich auch nicht wußte, die kommen schon vor einer Begutachtung und man weiß was alles gefragt wird.
15.11.2017 09:29:51
2_cfam

Mitglied gelöscht

 

Im Krankenhaus gibt es bei uns eine Beratungsstelle, die Angehörigen sagt, wie es weiter gehen und an welche Pflegedienste man sich wenden kann. Die können dann auch vor Ort die ärztlichen Unterlagen einsehen. An unserer Uniklinik heißt das "Brückenpflege".
15.11.2017 10:27:18
Novemberrain

Novemberrain

(5006 Beiträge)

erdbeerhasi- Widerspruch einlegen ist sinnvoll.
Pflegetagebuch führen eine gute Idee.
Und gleich noch die Einstufung für den Vater mitbeantragen. Evtl. hat der MDK den im Haushalt lebenden Ehemann falsch eingeschätzt. Gerade Menschen mit Sehbehinderung machen im häuslichen Umfeld oft einen sehr fitten Eindruck.
Mit dem Hausarzt sollte besprochen werden, welche medizinischen Leistungen auf Rezept verordnet werden können zu deiner Entlastung (Medikamentengabe, Kompressionsstrümpfe). Vereinbare mit dem Hausarzt Hausbesuche; wenn er das nicht macht: wechseln; für Facharztbesuche kann eine Beförderung beantragt werden. Der Nachbar meiner Mutter mag seinen Taxifahrer sehr gern, der holt ihn von der Haustür ab und bringt ihn bis ins Wartezimmer.
Bei Leistungen wie Putzen oder Einkauf solltest du abwägen, ob das Entlastungsgeld in einen Alltagsbegleiter gut investiert wäre (dann könntest du in der Zeit arbeiten).
Hausnotruf hört sich erst immer toll an; in der Praxis verständigen die dann aber auch erstmal Angehörige oder Nachbarn mit Hausschlüssel zum Nachschauen. Es ist nicht so, dass bei einem Sturz jemand vom Hausnotruf losfährt und hilft.
Was für Dinge gibt es, die evtl. etwas Selbständigkeit erhalten? Duschstuhl hast du schon erwähnt. Toilettensitzerhöhung? Rollator, Toilettenstuhl (Sicherheit geben, dass einige Dinge noch bewältigt werden können). Einfache Umorganisation z.B. in der Küche (Töpfe nich mehr ganz unten oder Geschirr oben im Hängeschrank= Erreichbarkeit).

Die Zusammenarbeit deiner Eltern unterstützen. Was kann der Eine, was der Andere. Und wenn Vater noch nie Staub gewischt hat (nur als Beispiel), dann kann er jetzt damit anfangen. Worin können sie sich ergänzen? Anziehen, essen zubereiten oder zumindest aufwärmen? Was für Angebote könntet ihr zumindest manchmal nutzen? (Metzger bieten gutes preiswertes und reichhaltiges Essen, Hähnchenwagen, Suppenmobil...) Auch gleich für dich+ deinen Mann.

Ein unabhängiger kompetenter Ansprechpartner ist die Verbraucherzentrale.

Viel Erfolg, atme tief durch und bleib ruhig. Pflegende Angehörige reiben sich oft sehr auf.
15.11.2017 11:39:11
moseleidechse

moseleidechse

(34860 Beiträge)

sorry, vorab: deine TE-frage kann ich dir auch nicht eröffnen.

vielleicht aber bei anderen Fragen:

Als mein Vater einen Schlaganfall hatte wurden wir uns aber direkt von der Fachklinik (nach der Intensivstation) ein Beratungstermin in der Sozialstelle vor Ort gemacht, die war in der Klinik, die Sachbearbeiterin kannte sich mit vielen Fragen wirklich gut aus. es war praktisch, sie gleich vor Ort zu haben, aber diese Beratungsstellen gibt's auch anderswo, mache dich kundig. mir fällt gerade der offizielle Name dieser Beratungsstellen nicht ein, aber die gibt es sicherlich auch in deiner Gegend, notfalls eben in der Stadt.

zu der "was mache ich, wenn ich plötzlich krank werde"- Frage kann ich dir nur den Rat geben, sich frühzeitig darum zu kümmern. Vielleicht sogar beim Hausarzt. Konkret gibt es bei uns im Ort/Gegend das Angebot eines Seniorenheimes eine Tagespflege, (dh die Eltern werden morgens abgeholt und abends gebracht, tagsüber betreut, beschäftigt usw) sowie "Urlaubsbetten", d.h. sie haben bestimmte Kapazitäten, alte Menschen, die eigentlich zu Hause gepflegt werden im Fall von Urlaub oder Erkrankung aufnehmen zu können. Diese tageplätze sind auch nur für einen bestimmten Zeitraum buchbar, wenn zB die sonstige Betreuung krank wird oder verreist. Es ist auch möglich, dieses Angebot nur zB 1x die Woche zu benutzen. das machen zB Angehörige, die ihre Eltern zwar rund um die Uhr betreuen, aber wenigstens mal ab und an in eigener Sache zum Arzt, Friseur, Behördengänge, Einkauf müssen und die Eltern so lange nicht allein lassen können. (ich schreib das auch, weil deine Eltern zwar noch vergleichsweise fit genug zum einigermaßen allein leben sind, aber das kann ja nächstes Jahr schon anders aussehen). Ein Fahrdienst tingelt morgens über die dörfer und sammelt die Leute ein und bringt sie auch abends nach Hause.
Mir ist klar, dass es nicht das Gelbe vom Ei ist, aber ich kann die sorge was passiert, wenn du mal ausfällst so gut nachvollziehen, das belastet sehr und möchte dir einfach signalisieren: wnn du ausfällst greifen Hilfsangeboe. Natürlich auch Sozialdienst, mobile Betreuung usw. auch im ländlichen Gebiet. Unterhalte dich vielleicht wirklich mit der Praxishilfe eures Dorfarztes, die wissen vermutlich schon mehr, auch , wer in SAchen Pflegediensteinstufung helfen kann. oder schau mal genauer auf Autos mit Aufschrift, man sieht uU das örtliche Angebot. unterhalte dich mit anderen Kindern von hilfsbedürftigen Senioren, vielleicht haben die einen guten Tipp.

Lohn, Aufwandsentschädigung für Betreuer kam auch als Thema auf. ich bin gesetzliche Betreuerin (mein Vater ist also zu deutsch und fachlich natürlich nicht korrekt "entmündigt". Er ist zwar klar im Kopf, kann abe weder Unterschriften leisten noch Termine wahrnehmen). ich habe daher einen Anspruch auf Aufwandsentschädigung.
Aber der ist zunächst mal meinem Vater gegenüber ! : d.h. wenn ich sein Vermögen verwalte, darf ich ihm (!) monatlich eine bestimmte Summe in Rechnung stellen. Da ich es bisher nicht in Anspruch nahm, kenne ich die Summe nicht mehr, man hat sie mir aber mal mitgeteilt. (bin aber froh, dass es sie gibt, wenn das Amtsgericht mal irgendwelche Ausgaben nicht anerkennen will, dann bestreite ich sie halt offiziell von meinem "Gehalt". Bishe ging aber alles glatt.).
Aber : das ist der Stand der Dinge, wenn der/die Elter(n) genügend Rente bzw Vermögen haben, den Heimplatz selbst zu bezahlen und abgesehen von der Pflegeversicherung nicht auf die öffentliche Hand angewiesen sind. wie das im Falle davon aussieht, dass das Einkommen der Eltern nicht reicht, weiß ich nicht. und: ich vermute mal stark, dass es dieses Betreuungsgeld nicht gibt, wenn die Eltern noch selbstbestimmt leben und keine gestzliche Ganz- oder Teilbetreuung vonnöten ist.
gleiches gilt für Auslagen wie Benzingeld, vermute ich. Du musst vermutlich "gesetzlicher" Betreuer sein und sie zunächst einmal deinen Eltern in "Rechnung" stellen.
nun kenne ich die Finanzen deiner Eltern nicht. Wenn die Rente nicht ausreichen sollte und sie Sozialhilfe oder so bekommen, dann könntest du sicherlich bei einigen Ausgaben damit argumentieren, dass deren Einkommen für die Erstattung direkter Kosten nicht ausreicht. Ich vermute aber, dass du auf vielen Auslagen sitzen bleibst, weil die Behörde argumentiert, dass das in ihrem Satz schon reingerechnet wurde bzw vom Selbstbehalt für persönliche Bedärfnisse (zu deutsch: eine Art Taschengeld) zu bestreiten sind. aber da kann man sich vielleicht mal genauer erkundigen, welche Auslagen die jeqweilige Behörde erstatten kann bzw muss.

wenn es dir aber dennoch weiterhilft, dann kann ich gerne mal nachschauen, was mir als gesetzliche Betreuerin zusteht. shraib mir dann am besten eine PN. ich erinnere mich daran, dass es irgendwas mit 300 Euro im Jahr war. und es ist eigentlich auch keine "Bezahlung", sondern nur eine Entlastung, damit man nicht jede Briefmarke, jeden gefahrenen Kilometer etc eigens abrechnen muss, sondern wirklich eine Unkostenpauschale für "Kleinkram".

Generationenvertrag: da wurde zT "falsch" argumentiert. Mit dem Generationenvertrag ist in der Regel gemeint, dass die berufstätige Generation die Rente der alten Generation bezahlt und umgekehrt im eigenen Alter darauf Anspruch hat, dass dann die jüngeren Generationen wiederum für die Rente zahlt. Idealerweise spart eigentlich jede Generation in der Zeit der Berufstätigkeit selbst an und bekommt das Geld im Alter zurück. Das ist aber ein Modell, welches direkt nach dem Krieg in Deutschland unmöglich war. daher griff man zum Generationenvertrag zurück: die Berufstätigen bezahlen für die älteren Mitbürger und haben im eigenen Alter Ansprüche auf die nachfolgende Generation. Das klappt aber nur bei stabilen oder steigenden Bevölkerungszahlen, daher kippt das System in Deutschland gerade bzw wird umstrukturiert. Ziel ist eigentlich, dass irgendwann jede Generation (nur) für sich spart.

Ich verstand einen Beitrag mit "Generationenvertrag" dann so, dass man eine gewisse Verpflichtung gegenüber den eigenen Eltern hat und sozusagen der Ball erstmal bei den Kindern liegt. Das ist natürlich (moralisch und gesetzlich) richtig. aber dieses "erstmal" endet bei den eigenen Grenzen.
Zunächst mal sind wir gegenüber unseren Kindern genauso unterhaltsverpflichtet wie gegenüber unseren Eltern und können da auch rechtlich und finanziell zur Kasse gebeten werden. Die Grenze ist aber im allgemeinen das eigene Existenzminimum. für minderjährige Kinder gibt es eine besondere Grenze, weil in dem Fall argumentiert wird, dass die Eltern auch bereit sein müssen, über dieses Existenzminimum hinaus für ihre Kinder zu opfern. Man geht also sozusagen von 2 Grenzen aus, für Eltern minderjähriger Kinder gilt ein besonders knapp kalkuliertes Existenzminimum. das entfällt aber bei den eigenen Eltern.
Aber ansonsten macht der Gesetzgeber erstmal keinen Unterschied zwischen der Unterhaltspflicht gegenüber den eigenen (volljährigen) Kindern als gegenüber den leiblichen Eltern. erdbeerhasi sagt, sie sei schon am eigenen Existenzminimum, daher erwartet niemand von ihr Finanzielle Unterstützung der Eltern.
es bleibt aber bei dem Grundsatz, der nach wie vor gilt: brauchen die Eltern Hilfe, sind zuerst einmal (nach Rente und Pflegeversicherung) die eigenen Kinder gefragt, sofern sie dazu fähig sind. Der Staat springt erst dann ein, wenn dies nicht oder nicht ausreichend möglich ist. der Staat ist aber nicht dazu verpflichtet, die Kinder für ihre Pflege auch zu bezahlen. er tut dies aber, wenn anderes unzumutbar ist. Natürlich hilft er zB wenn jemand eigentlich voll berufstätig wäre, aber wegen der Eltern zu Hause bleibt und dadurch erhebliche Einnahmeneinbußen hat und davon nicht leben kann.

sorry, erdbeerhasi, die TEfrage konnte ich nicht klären, aber ich hab den Thread hier gründlich gelesen und hatte einige Anmerkungen dazu. vielleicht kannst du wenigstens mit dem, was ich über Hilfen bei Ausfall der Kinder schrieb anfangen.
15.11.2017 14:59:21
moseleidechse

moseleidechse

(34860 Beiträge)

ergänzend: diese Sozialberatungsstelle in der Klinik, die ich erwähnte hat keinen speziellen Namen, mit dem ich weiterhelfen kann.
15.11.2017 15:03:10
DoktorLektor

DoktorLektor

(4543 Beiträge)

als erstes solltest du vielleicht die kostenlose und neutrale pflegeberatung aufsuchen. Die Beratungsstellen heißen "Pflegestützpunkt".

http://www.bmg.bund.de/pflege/pflegeberatung/pflegeberaterinnen-und-berater.html

ausserdem würde ich mir eine kurze einleitung in buchform beschaffen, dann hast du einen überblick mit sämtlichen anlaufstellen, und auch darüber, wie es bei der einstufung läuft und was man vorbereiten und beachten kann. hier ein paar beispiele:

"Pflegebedürftig - Was tun?: Ein Ratgeber für pflegebedürftige Menschen
und ihre Angehörigen", 5 Euro, guter Überblick.

"Pflegefall - was tun?: In 10 Schritten zur guten Pflege", 9 Euro, mit diesen beiden Büchern kommt man schon recht weit.

Guter Ratgeber für Angehörige: "Eltern unterstützen, pflegen, versorgen" (20 Euro), auch sehr praktisch.

(diese buchtipps sind vom letzten jahr, kann sein, dass es inzwischen neuere gibt. vielleicht bei der büchersuche auch "warentest" oder "verbraucherberatung" eingeben.)

meiner mutter hat es geholfen, dass sie nach der einstufung meines vaters mit einer netten frau bei seiner pflegekasse telefonieren konnte. die hat ihr auch geraten, möglichst bald einen pflegekurs für angehörige zu machen:

dazu findest du vermutlich etwas auf den websites der entsprechenden krankenkasse, vielleicht informierst du dich dort zuerst. Es ist kein Fehler, sich dann auch direkt an die
Kranken- bzw. Pflegekasse des Pflegebedürftigen zu wenden.

bei diesen kursen geht es nicht nur darum, die techniken zu erlernen, sondern auch um das gespräch mit anderen pflegenden, darum, mal rauszukommen und sich um sich selbst zu kümmern. ab welchem pflegegrad es das gibt und ob eure kasse es anbietet, kann ich natürlich nicht sagen.

was zeiten angeht, wo du nicht kannst, weil du krank bist oder nicht da, so gibt es da auch verschiedene möglichkeiten, wenn ein ausreichender pflegegrad vorhanden ist.

hier noch ein paar websites, die vielleicht weiterhelfen (ebenfalls vom letzten jahr):

https://www.weisse-liste.de/de/pflege/pflegeplaner/index.html

https://www.pflegen-und-leben.de/

http://urlaub-und-pflege.de/

lass dich nicht entmutigen. bei meinem vater sagte die person, die ihn einstufen sollte, gleich zu meiner mutter, dass die pflegebedürftigen sich natürlich von ihrer besten seite zeigen und nicht hilflos erscheinen möchten. das kann jemand, der das professional täglich macht, schon einordnen.

auch wenn es beim ersten termin nicht gut gelaufen ist - ähnlich ist läuft ja wohl, wenn jemand eine kur beantragt: die wird zuerst abgelehnt und man muss widerspruch einlegen, um das geld dafür zu bekommen. bleib(t) hartnäckig, es ist euer gutes recht. immerhin wurden ja vorher die beiträge an kranken- und pflegekasse gezahlt.

um dir noch etwas mut zu machen: bei meinen eltern war es so, dass im lauf der pflegezeit ganz neue menschen dazukamen, die meine eltern auf die eine oder andere art unterstützt haben - und das in einer sehr ländlichen gegend.
15.11.2017 15:53:19
mani36

mani36

(2652 Beiträge)

*vordieStirnklatsch*

Pflegestützpunkt heißt das, danke schön DoktorLektor, ich bin doch vorhin nicht draufgekommen.
15.11.2017 16:10:36
monamie

monamie

(28946 Beiträge)

Ich bin schockiert, wie sich das alles ausarten kann! Ich bin mittlerweile auf "Achtung"! Mama (80 Jahre) hat beginnende Alzheimer und Osteoporose, Fällt schon mal öfter und hat z. Zt. einen Rippenbruch und einen Brustwirbelbruch!
Papa (90 Jahre) ist eigentlich körperlich total fit, aber nicht in der Lage zu kochen. Er kann max. Mahlzeiten erwärmen. Wäsche waschen, bügeln, Haushalt "schmeißen" usw. fällt ihm noch nicht so schwer.
Aber die Pflege meiner Mutter, die z. Zt. sich kaum bewegen kann,...das ist für ihn eine schwere Aufgabe! Er ist auch nicht mehr so kräftig, wie früher.
Wenn ich jetzt lese, was u. U. auf mich zukommt,...das macht mich fertig! Ich bin selbst schwer erkrankt, vorzeitig in EU-Rente und einige Sachen, die man so macht, wenn mal seine Eltern liebt und auch hilft,...das kann ich selbst nicht leisten!
Wenn ich jetzt lese, wie man um sein Recht, bzw. das Recht der Eltern bei Pflege kämpfen muss,...dann wird mir schon ganz schlecht! Zumal mein Sohn auch schwer erkrankt ist,...da habe ich auch keine Hilfe!
Das macht mir echt richtige Angst,...will doch das Beste für meine Eltern.

Ich wünsche allen hier, die ihre Eltern betreuen, alles Gute....ich werde mich jetzt mal ausführlich mit dieser Thematik vertraut machen! Das dass so schwer und schwierig ist, hätte ich so nicht erwartet! :((
Und ich muss mich auch mal erkundigen, wie es mal mit mir so weiter geht,...wie gesagt,..auch ich bin schwer erkrankt und mein Sohn wird mir auch nicht helfen können! :((
15.11.2017 19:12:14
Buga11

Buga11

(103023 Beiträge)

Mit 90 noch den kranken Partner zu pflegen/betreuen ist eine Wahnsinnsleistung.
Alle Achtung.

Es gibt Hilfe, aber man muss sich erst mal durch alles durchkämpfen, da man ja anfangs gar nicht weiß, wohin man sich wenden muss.
Hier im Thread haben einige ja schon gute Tipps für die Anlaufstellen gegeben.
sich vorzeitig informieren ist nicht das schlechteste, dann haut es einen nicht so um, wenn es von heute auf morgen heißt...Mama/Papa braucht (Dauer)-Pflege
15.11.2017 19:50:14
DoktorLektor

DoktorLektor

(4543 Beiträge)

monamie: du kannst dich meines wissens auch jederzeit schon so beim pflegestützpunkt beraten lassen, auch wenn es noch nicht akut ist. das ist bestimmt hiflreich, um dir ein paar sorgen zu nehmen. die leute dort sind neutral und sicher nett, so war es bei meinen eltern. auch die einstufung ging wie erwähnt in diesem fall ganz einfach und freundlich über die bühne.

der wichtige schritt ist sicher häufig, sich einzugestehen, dass man hilfe braucht, und diese dann auch zu beanspruchen (damit sollte man auch nicht zu lange warten). - das tun sehr viele offenbar nicht, sei es aus stolz, sei es aus unwissen oder weil sie von den formalitäten abgeschreckt sind, aber dabei helfen einem eben verschiedene leute, wie z.b. von der pflegekasse, krankenkasse, pflegestützpunkt (-beratung), auch pflegedienste kann man fragen, die kennen sich natürlich aus und helfen auch bei anträgen und formalitäten. ausserdem können sie blitzschnell ausrechnen, wie viel geld bzw. pflege einem bei einer bestimmten pflegesufe zusteht.

diese büchlein, die knapp und übersichtlich die schritte zur pflege beschreiben, finde ich ebenfalls praktisch. daran lässt sich schon mal einschätzen, was überhaupt in frage kommt. vielleicht ist ja schon ein pflegegrad erreicht. es gibt haushaltshilfen, essen auf rädern, hilfsmittel, geld für umbauten usw. - nur muss man die zuschüsse jeweils beantragen und die rechnungen einreichen. ist ein bisschen wie buchführung, sodass man sich direkt einen pflege-ordner anlegen kann, um den überblick zu behalten.
15.11.2017 19:52:27
momorad

momorad

(36691 Beiträge)

Hasi, so wie du das schilderst, klingt das noch nicht mal mehr nach 2 sondern nach 3.
Ich habe das alles gerade durch, alleine auf die Begutachtung mussten wir mehrere Monate warten.

Auf jeden Fall Widerspruch. Die Einschätzung kann nach deinen Schilderungen nur falsch sein.
15.11.2017 19:58:21
erdbeerhasi

erdbeerhasi

(7278 Beiträge)

danke für eure Beiträge hier. Ich hab heute schon den ganzen Tag fieses Kopfweh, sodass ich nicht wirklich alles erfasst habe, werde mich aber noch dazu äußern.

Bin jedenfalls um jeden sinnvollen Tipp dankbar

@momorad

ich hab mal den Bogen so ausgefüllt, wie ich es ehrlich empfinde und bin auf 47 Punkte gekommen. Nun muss man aber sagen, dass ich als Laie das nicht richtig bewerten kann. Trotzdem macht es mich stutzig, dass da so große Unterschiede sein sollen

@ Mosel

was mir bei deinem langen Text nur aufgefallen ist...bei der Frage, wer kümmert sich, wenn ich ausfalle....da ist vor allem die finanzielle Frage mit gemeint...meine Eltern haben eine Rente, die zwar für den Alltag reicht, aber Pflege ist ja s***teuer, wenn sie selbst bezahlt werden müsste. Und ohne passenden Pflegegrad steht meiner Mama ja nichts weiter zu, sodass ich Angst habe, dass es an den finanziellen Mitteln scheitert.




wie gesagt, Rest, wenn mein Kopf wieder besser funktioniert :-(
15.11.2017 20:54:47
IBorg

Mitglied gelöscht

 

erdbeerhasi, sicher weißt Du das schon, aber besser doppelt als gar nicht: den Widerspruch gegen den Pflegegradbescheid muß der Versicherte, d. h. Deine Mutter einlegen.
15.11.2017 21:39:50
selese3

selese3

(505 Beiträge)

Pflegegrad 1 setzt eine Grundpflege von 20 bis 60 Min. voraus,
Pflegegrad 2 setzt eine Grundpflege von 30 bis 127 Min voraus

Für das neue Begutachtungsverfahren werden sechs Module des zu begutachtenden Menschens in den Fokus genommen.

Diese Bereiche stehen im Fokus der Begutachtung:
Modul 1: Mobilität
Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Modul 3: Selbststeuerungskompetenz, Verhalten
Modul 4: Fähigkeit zur Selbstversorgung ( Grundpflege, Ernährung ect.)
Modul 5: Bewältigung von Anforderungen ( Medikation, Arztbesuche ect.)
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens
Modul 7: Außerhäusliche Aktivitäten
Modul 8: Haushaltsführung (Einkaufen, Putzen?

Für jedes Modul werden Punkte vergeben. Dieses System ist einheitlich in ganz Deutschland.
15.11.2017 22:58:24
erdbeerhasi

erdbeerhasi

(7278 Beiträge)

jaaa, diese Module sind mir bekannt.....leider scheint die Auswertung oder subjektive Beurteilung sehr unterschiedlich zu sein...
16.11.2017 00:47:12
sanne21

sanne21

(11177 Beiträge)

Schreib doch einen extra Zettel, in eigenen Worten deine Mutter ist ja nicht jeden Tag fit und macht mit.
Berechne auch, die Zeit die du brauchst zur Hilfe. Beim Pflege dienst geht zb anziehen ratz fatz, du brauchst...
Immer denen nahelegen, du hast es nicht gelernt.

16.11.2017 09:27:02
IBorg

Mitglied gelöscht

 

sanne21, es geht doch nicht darum, ob erdbeerhasi etwas kann oder nicht, sondern darum, was ihre Mutter kann oder nicht.
16.11.2017 09:57:12
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