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Grab einebnen...

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Beitrag
erstellt am
dariadonati

dariadonati

(16892 Beiträge)

es geht um das Grab meines Opas und seiner 2. Frau .

Ich kümmere mich da 1 mal im Jahr drum ...grabe das ganze um usw....

Nun hab ich gerade mit meiner Patentante telefoniert ,das ich das doch einebnen sollte .

Denn damals war meine Ma ja diejenige die das Grab bestellt und versorgt hat ....aber die ist ja nun auch schon seit 3 Jahren verstorben ...

Was passiert eigentlich nach Ablauf der Grabnutzung??
Endet das automatisch ??
Mein Opa ist 1994 gestorben ,aber seine Partnerin erst 1999...verlängert sich doch dann ..oder??

Wenn ich das einebnen lasse..kostet das was??

Help :-)
08.12.2014 13:59:04
elisabeth

elisabeth

(2696 Beiträge)

Es gibt sicherlich eine Friedhofsverwaltung oder eine Stelle bei der Stadtverwaltung, die diese Frage auf den jeweiligen Ort bezogen beantworten kann.
08.12.2014 14:02:35
Manacor

Manacor

(2762 Beiträge)

Zu den Kosten kann ich (noch) nichts sagen. Die Grablaufzeiten sind je nach Gemeinde unterschiedlich, bei uns 15 Jahre nach der letzten Beerdigung. Vor Ablauf wird man von der Friedhofsverwaltung angeschrieben, ob man verlängern möchte oder nicht. Ganz sicher muss man den Grabstein, die Stein-Umrandung und die Pflanzen entfernen (lassen).
08.12.2014 14:03:05
igelreloaded

igelreloaded

(2533 Beiträge)

die grablege verlängert sich bei familiengräbern....
in der regel wird man vor ablauf der ruhezeit von der friedhofsverwaltung angeschrieben....

ob man ruhezeiten verkürzen kann, weiß ich nicht....zumindest ist es ungewöhnlich....

08.12.2014 14:04:43
dariadonati

dariadonati

(16892 Beiträge)

Das Problem ist das keine Adresse mehr existiert ....denn meine Ma ist ja tot....

Ich würde das warscheinlich garnicht mitkriegen wenn es zb abgelaufen ist ...

Bei meinen Eltern ist es zb 25 Jahre Laufzeit ,aber es sind Urnengräber...

08.12.2014 14:04:43
dariadonati

dariadonati

(16892 Beiträge)

Ich weiss von einer Bekannten die ausgewandert ist das sie vorher auch das Grab hat einebnen lassen ...

Aber zb wenn ich jetzt nicht mehr da wäre....dann würde sich keiner kümmern und das Grab würde doch stillgelegt ??

Da wachsen ja nach einem Jahr schon Bäume drauf .....und es sackt so stark ab ...ich bringe da jedesmal 2 Säcke Graberde hin ...und jetzt ist auch noch Rindenmulch drauf ....aber nach einem Jahr ist das auch weg ..
08.12.2014 14:07:01
Manacor

Manacor

(2762 Beiträge)

Dann setz Dich doch mit der Friedhofsverwaltung in Kontakt und geb Ihnen Deine Adresse bekannt. Dann wirst Du angeschrieben und da kannst du auch den Rest klären. Geht sicher auch telefonisch. Telefonnummer gibts über die Stadtverwaltung.
08.12.2014 14:08:36
susama

susama

(12351 Beiträge)

Es gibt viele Gräber, um die sich kein Mensch kümmert oder kümmern kann, die bleiben aber bestehen. Es Kommen normalerweise nur "Felder" weg. Also ein ganzes Feld Gräber. Bei einzelnen Gräbern muss man mehr bezahlen.
08.12.2014 14:12:25
Rumburack

Mitglied gelöscht

 

Der Betreiber dieses Blogs kann dir da sehr gut helfen:

http://bestatterweblog.de/

Einfach unter Kontakt die Frage stellen und er antwortet Dir.

Irgendwo im Archiv hat er diese frage auch schon mal geklärt aber ich finde es gerade nicht
08.12.2014 14:31:10
elke_f

Mitglied gelöscht

 

Die Zeit richtet sich auf jeden Fall nach dem zuletzt Verstorbenen. Wie lange die Ruhezeit ist, hängt wohl von der jeweiligen Gemeinde/Stadt ab. Ich kenne es mit 20 oder 25 Jahren. Vor Ablauf dieser Zeit darfst du es nicht einebnen. Wie lange die Ruhezeit ist, müsstest du auf bei der Gemeinde/Stadt erfahren. Das Abräumen (incl. Grabstein, Umrandung und alles entfernen) müsstest du selbst machen, eine Firma dafür bezahlen (die auch die entsprechenden Geräte hat, um das abzuräumen) oder die Gemeinde lässt abräumen und schickt dir die Rechnung. So läuft es zumindest bei uns ab.
08.12.2014 14:58:30
bauernhausen

bauernhausen

(3157 Beiträge)

Man kann Ruhezeiten verkürzen - wir haben jemanden exhumieren und verlegen lassen - das 1 Grab "gehört" uns immer noch, es wird erst wieder weitervergeben, wenn die offizielle Ruhezeit abgelaufen ist.
Bei uns muss man abeglaufene Gräber einfach räumen (Grabsteimne, Bepflanzungen, Einfassungen).
Zudem: wenn Deine Mutter das Grab gekauft hat, ist es nun Deines und Du bist verantwortlich dafür. Also ab zur Verwaltung und fragen. Bei uns geht eine grbastelle immer an das älteste Kind über (wenn welche da sind), somit kann auch nur derjeneige darüber verfügen, der derzeit in der Pflicht ist.
wenn es nun auf Dich läuft, weil Deine Mutter eingetreagen war, dann bist Du nun der "Entscheider".
08.12.2014 15:09:37
Buga11

Buga11

(103927 Beiträge)

bei uns ist es so, dass die Grabpflege und alle damit verbundenen Kosten automatisch auf die Erben übergehen.
die Friedhofsverwaltung kennt die Erben, oder findet sie.

Man kauft ja die Grabstelle für einen gewissen Zeitraum. Minimum ist bei uns 20 Jahre ( glaube ich).
Beispiel: jemand stirbt 2005 und wird in dem Grab beigesetzt, dann zahlt man für 20 Jahre im Voraus. wird im Jahre 2014 jemand in dieses grab dazugelegt, dann verlängert scih das um 9 Jahre.
Man kann nach Ablauf der 20 Jahre des letzten Beigesetzten verlängern, aber das kann auch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

die Friedhofsverwaltung kann dir da am besten weiterhelfen, die wissen das ganz genau
08.12.2014 15:09:55
kingsize

kingsize

(17637 Beiträge)

wie schon mehrfach genannt: die Friedhofsverwaltung ist dein Hauptansprechpartner. Die Gräber sind bezahlt bis die Ruhezeit der zuletzt bestatteten abgelaufen ist. Frühestens dann kann die Friedhofsverwaltung die Fläche wieder für eine Bestattung nutzen - es sei denn du bezahlst nochmal für eine Verlängerung (falls das nach der Friedhofssatzung möglich ist).
Die Friedhofsverwaltung wird interessiert daran sein daß das Grab nicht verwildert, daher ist es möglich daß sie dir untersagen die Einfassung und evtl vorhandene Grabsteine vor Ablauf der Ruhezeit entfernen zu lassen. Ich denke auch nicht daß das wirklich nötig ist - die Steine waren mal teuer und entfernen entbindet dich auch nicht von der Grabpflege.
Ich würde die Steine u. Umrandung lassen wie sie sind, aber die Bepflanzung durch irgendwas extrem pflegeleichtes (vielleicht Kies?) ersetzen das mit ein- oder zweimal besuchen im Jahr ansehnlich zu halten ist.
08.12.2014 15:14:52
Petra67

Petra67

(12334 Beiträge)

Wende dich auf jedenfall an die Friedhofsverwaltung die helfen dir weiter. Es gibt, hier bei uns auf jedenfall, die Möglichkeit ein Grab vor Ende der Ruhefrist einebnen zu lassen. Vielleicht wirst du diesbezüglich auch schon auf der HP der Stadt fündig. Manche haben die Satzung zum Friedhof online, da könntest du mal schauen, ob du diesbezüglich etwas findest auch wegen der Dauer der Ruhefrist.
08.12.2014 15:49:30
schraube

Mitglied gelöscht

 

Wir haben in der Region Hannover für ein Urnengrab 350,- Euro zahlen müssen, die Stadt Helmstedt wollte für ein ähnliches Grab 790,- Euro.

Da kann dir nur das zuständige Friedhofsamt weiterhelfen, die Gebühren sind einfach zu unterschiedlich.
08.12.2014 16:01:37
dariadonati

dariadonati

(16892 Beiträge)

Ich muss ja nichts mehr zahlen ,denn meine Ma hat es ja schon bezahlt ..damals..

Ich bin nicht das älteste Kind ,denke die werden dann an meine Schwester rantreten ...


Mir ging es nur darum ,ob man fürs einebnen was zahlen muss....

Naja, ich warte glaube ich noch ...ist ja auch kein Problem 1 - 2 mal im Jahr dahinzugehen ..


08.12.2014 16:22:31
dariadonati

dariadonati

(16892 Beiträge)

das hab ich in der Satzung gefunden

Schließung oder Entwidmung werden öffentlich bekanntgegeben. Der Nutzungsberechtigte
einer Familiengrabstätte/Urnenfamiliengrabstätte erhält außerdem einen schriftlichen
Bescheid, wenn sein Aufenthalt bekannt, oder ohne großen Aufwand zu ermitteln ist.


aber wie wollen die an uns ran ???

Meine Ma ist weg ----und meint ihr echt die forschen so weit ???
08.12.2014 16:25:49
Buga11

Buga11

(103927 Beiträge)

daria, da gibt's nicht viel zu forschen. Jeder Tod ist standesamtlich festgehalten, und dabei auch die Erbfolge beurkundet. in der Reihe Großeltern - Eltern - Kinder ist das doch gar keine große Sache, die nachfahren zu "finden".

wenn die Zeit rum ist, wie jetzt bei dir bei den Großeltern, bekommt jemand von euch Enkeln Nachricht, ob ihr verlängern wollt. wenn nicht, wird es eingeebnet. Ihr könnt das selber in die Hände nehmen, also eine Firma finden, oder die Friedhofsverwaltung macht das und ihr bekommt die Rechnung. aber zahlen müsst ihr ja so oder so.
08.12.2014 16:53:48
Buga11

Buga11

(103927 Beiträge)

ach, ich seh gerade, letzte Beisetzung in diesem Grab war 1999. Ich weiß nicht, ob das einebnen schon gestattet ist. sind ja gerade erst mal 15 Jahre.

wie lange die Frist ist, hängt sicherlich auch von der Bodenbeschaffenheit ab, denn die Gräber werden ja wieder weiter"verkauft" und da sollte man eigentlich nichts mehr finden, wenn bei einer Erdbestattung wieder eine Grube ausgehoben wird.

bei Urnenbestattung sind die Ruhefristen kürzer, soviel ich weiß
08.12.2014 16:58:02
Buga11

Buga11

(103927 Beiträge)

das hab ich jetzt für unseren Friedhof gefunden:

"Kann man eine Grabstätte vor Ablauf der Ruhezeit bzw. des Nutzungsrechtes einebnen?

Sie als Nutzungsberechtigter haben die Möglichkeit, eine Grabstätte frühzeitig einzuebnen. Dazu ist jedoch die Zustimmung der Friehofsverwaltung erforderlich. Die laufenden Friedhofs-Gebühren sind aber in jedem Fall weiterhin zu entrichten, solange eine Ruhezeit auf der Grabstätte liegt, weil die Gemeinde/Stadt nicht über diese Grabstätte verfügen kann."

also, man kann es einebnen lassen, wenn man vielleicht nicht die Möglichkeit hat, sich um das Grab kümmern zu können und es auch nicht einer Gärtnerei in Auftrag geben kann oder will.
08.12.2014 17:09:54
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